BGH: Kronzeuge erhält Bewährungsstrafe trotz Millionenschaden
Bei Steuerschäden in Millionenhöhe soll grundsätzlich Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen werden. Hiervon macht der BGH nun eine Ausnahme:
Wenn ein Kronzeuge eine erfolgreiche Aufklärungshilfe bewirkt, kann dies nach § 46b StGB als „überragender Strafminderungsgrund“ angesehen werden und macht eine Bewährungsstrafe möglich.