Großes Ausmaß bei Steuerhinterziehung

Grundsätzlich liegt ein strafverschärfendes „großes Ausmaß“ bei einer Steuerhinterziehung vor, wenn mehr als Euro 50.000 pro Steuerart und Jahr hinterzogen werden. Der BGH nimmt nach seiner neuen Rechtsprechung ein „großes Ausmaß“ nunmehr auch an, wenn in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für eine Personengemeinschaft (§§ 180, 182 AO) Einkünfte mit Euro 140.000 zu…

Von Dr. Lappat 19. Oktober 2026 0

Schwarzgeldabrede macht Verträge rund um Immobilien grundsätzlich nichtig

Eine Schwarzentgeltabrede bspw. neben einem Architektenvertrag führen nicht nur zu Steuerstrafverfahren (§ 266a StGB, § 370 AO). Sie macht grundsätzlich diesen Vertrag auch zivilrechtlich nichtig (§§ 143, 138 BGB). In der Folge hat der Architekt hat keinen Anspruch auf sein (Rest-)Honorar. Gleiches gilt auch für Makler- und andere Verträge rund um Immobilien. In diesem Zusammenhang…

Von Dr. Lappat 19. Oktober 2026 0

Ehegatten-Oder-Konto = Steuerhinterziehung ?

Sachverhalt:Auf einem Oder-Konto sind beide Ehegatten einzeln verfügungsberechtigt. Ein Ehegatte erhält eine außergewöhnlich große Zahlung, die auf diesem Oder-Konto eingeht. Problem:Die Hälfte des eingehenden Betrags kann steuerpflichtige Schenkung sein.Wird die steuerpflichtige Schenkung nicht deklariert, kann Steuerhinterziehung vorliegen, mit allen strafrechtlichen Folgen. Lösung:Es gibt Möglichkeiten der Abwehrberatung.

Von Dr. Lappat 7. Februar 2025 0