Ferienhaus im Ausland

16. März 2020 Aus Von Dr. Lappat

Steuerhinterziehung kann bei Ferienhäusern von Deutschen im Ausland gegeben sein, wenn das Ferienhaus einer Kapitalgesellschaft gehört, die Anteile dieser Gesellschaft Deutschen gehören und diese das Haus nutzen.
Die deutsche Finanzverwaltung sieht in der unentgeltlichen oder einer unter der Kostenmiete liegenden Nutzung eine sogenannte „verdeckte Gewinnausschüttung“ an die deutschen Anteilseigner. Als Kostenmiete setzt der Fiskus mindestens 6% des Verkehrswertes an.
Die Entdeckungsgefahr ist durch den automatischen Datenaustausch nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EUAHiG sehr hoch.

Weiterführend vgl.:
Steuerliche Folgen und strafrechtliche Risiken bei unentgeltlicher oder verbilligter Nutzung von Grundbesitz einer spanischen Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter, Steueranwaltsmagazin 2/17, S. 57-63.