Ferienhaus im Ausland
Steuerhinterziehung kann bei Ferienhäusern von Deutschen im Ausland gegeben sein, wenn das Ferienhaus einer Kapitalgesellschaft gehört, die Anteile dieser Gesellschaft Deutschen gehören und diese das Haus nutzen. Die deutsche Finanzverwaltung sieht in der unentgeltlichen oder einer unter der Kostenmiete liegenden Nutzung eine sogenannte „verdeckte Gewinnausschüttung“ an die deutschen Anteilseigner. Als Kostenmiete setzt der Fiskus mindestens…