Ehegatten-Oder-Konto = Steuerhinterziehung ?
Sachverhalt:
Auf einem Oder-Konto sind beide Ehegatten einzeln verfügungsberechtigt. Ein Ehegatte erhält eine außergewöhnlich große Zahlung, die auf diesem Oder-Konto eingeht.
Problem:
Die Hälfte des eingehenden Betrags kann steuerpflichtige Schenkung sein.
Wird die steuerpflichtige Schenkung nicht deklariert, kann Steuerhinterziehung vorliegen, mit allen strafrechtlichen Folgen.
Lösung:
Es gibt Möglichkeiten der Abwehrberatung.